Recht
Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg (1742 – 1799)
Wir wollen und dürfen keine Rechtsberatung geben. Dennoch berühren Recht und Gesetz auch den Bereich Werbeartikel, daher stellen wir hier einige interessante Punkte zusammen, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte konsultieren Sie unbedingt Fachkundige zu diesem Thema.
06.05.2012 - Produktsicherheitsgesetz ProdSG
Derzeit herrscht Unsicherheit, wie das seit 11/2011 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz bei Werbeartikeln auszulegen ist. Dies trifft insbesondere auf den § 6.1 zu.
Den Wortlaut des Gesetzestextes können Sie hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodsg_2011/gesamt.pdf
Kernpunkt ist, dass alle Produkte mit einer vollständigen Adresse des Herstellers oder Importeurs versehen sein müssen. Dies gestaltet sich bei einigen, z.B. sehr kleinen, Werbeartikeln als schwierig.
Im Dialog mit unseren Herstellern, aber auch über Verbände wird artikelspezifisch nach Lösungen gesucht, die eine sinnvolle Verwendung des Artikels mit erkennbarer Kundenwerbung regelt. Derzeit fragen wir die vom Hersteller für sein spezifisches Produkt gewählte Kennzeichnung ab und teilen Ihnen dies in der Angebots- oder Bestätigungsphase mit.
Sie können Ihre eigenen Firmendaten aufbringen lassen, treten dann aber in die Pflichten des Herstellers ein.
31.01.2014 - Warnwestenpflicht ab 01.07.2014
06.05.2013 - Produktsicherheitsgesetz, Nachschlag
10.05.2012 - Absetzbarkeit von Werbeartikeln
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